Ongoing Grant Programme

Wegleitung zur Gesuchseingabe

Der Südkulturfonds unterstützt nicht-kommerzielle Kulturprojekte in den Bereichen Musik, Darstellende Kunst, Bildende Kunst, Film, Literatur und Transdisziplinarität mit Künstler:innen aus anspruchsberechtigten Ländern (siehe Südkulturfonds – Länderliste). Eingabefristen für Gesuche sind an die beantragte Beitragshöhe und Art der Förderung geknüpft (siehe unten). Es ist zwingend, dass die Projekte zusammen mit einem:r Partner:in oder einem Veranstaltungsort in der Schweiz eingegeben werden.

Innerhalb des Ongoing Grant Programmes gibt es zwei Arten der Förderung:

1) Projektbezogene Förderung (bis CHF 5'000)

Gesuche können ganzjährig eingereicht werden, jedoch spätestens vier Wochen vor Projektbeginn. Bei der projektbezogenen Förderung richtet sich die Beitragshöhe in der Regel nach den Reise-, Transport- und Unterkunftskosten. Ein Projekt kann maximal mit CHF 5’000 unterstützt werden. Bei mehreren eingereichten Gesuchen beträgt der jährliche Maximalbeitrag pro Gesuchssteller:in CHF 15’000. Für die Auszahlung des Betrags brauchen wir bis spätestens zwei Monate nach dem Abschluss des Projektes eine vollständige Abrechnung. Der finale Stichtag für die Einreichung der Abrechnung ist der 28. Februar.

2) Programm- oder Schwerpunktförderung (bis CHF 30'000, alle Disziplinen ausser Film*)

Der Südkulturfonds unterstützt im Rahmen der Programm- und Schwerpunktförderung Festivals, Saison- und Jahresprogramme sowie Programmschwerpunkte, die mehrere Auftritte von Künstler:innen aus der Südkulturfonds-Länderliste beinhalten.

Gesuche für diese Förderung können einmal jährlich bis zum 1. Februar eingereicht werden. Die Auswahl erfolgt durch eine transdisziplinäre Kommission. Für die Auszahlung des Betrags brauchen wir bis spätestens drei Monate nach dem Abschluss des Projektes eine vollständige Abrechnung. Der finale Stichtag für die Einreichung der Abrechnungen ist der 28. Februar des folgenden Jahres.

 Bedingungen für die Programm- oder Schwerpunktförderung:

  • Maximaler Beitrag: CHF 30’000 pro Gesuch.
  • Inhaltliche Anforderungen: Programm beinhaltet mehrere Künstler:innen aus der Südkulturfonds-Länderliste. Vorhaben mit Fokus auf Austausch oder Capacity Building werden priorisiert.
  • Eingabe: Programm- oder Schwerpunktgesuche können jährlich bis am 1. Februar eingereicht werden.
  • *Ausnahme Filmfestivals: Diese können Gesuche bis zu CHF 50’000 einreichen und das bis zu dreimal jährlich.

Unterstützt werden…

  • Auftritte, Ausstellungen und künstlerische Aktionen an Schweizer Veranstaltungsorten
  • Tourneen von Künstler:innen, die mindestens zwei Auftritte in der Schweiz und/ oder in Europa vorweisen können
  • Alben-, Theater- und Tanzproduktionen mit mindestens zwei verschiedenen bestätigten Aufführungsorten in der Schweiz und/ oder im nahen Europa
  • Residenzen von mindestens drei Wochen bis maximal drei Monate. Residenzen beinhalten das künstlerische Schaffen in der Schweiz und werden von einem:r Gastgeber:in (Residenzort, Veranstaltungsort, Verlag, etc.) begleitet. Während der Residenz gibt es ein Moment des öffentlichen Präsentierens der/des Künstler:in für ein interessiertes Publikum in der Schweiz. Hybride Residenzformate, die teilweise in der Schweiz und teilweise online stattfinden, können nach vorheriger Absprache mit artlink eingereicht werden.
  • Literarische Übersetzungen in eine Schweizer Landessprache
  • Über- und Untertitelungen von Aufführungen und Screenings in der Schweiz
  • Filmreihen und -festivals, welche Filmschaffenden ins Begleitprogramm integrieren

Nicht unterstützt werden…

  • Werbe- und Benefizveranstaltungen
  • Filmproduktionen
  • Infrastruktur und Ausrüstung
  • Projekte im Rahmen einer Ausbildung
  • Anfragen aus der nicht-professionellen Kulturszene
  • Anträge, die nicht fristgerecht eingereicht wurden
  • Projekte, die bereits angelaufen oder abgeschlossen sind
  • Vorhaben, die keine angemessene Eigenfinanzierung und/oder keinen schlüssigen Finanzierungsplan vorweisen
  • Vorhaben, deren beantragter Projektteil bereits durch andere Bundesstellen (Pro Helvetia, Bundesamt für Kultur) unterstützt werden

Gesuchsanforderungen und Priorisierung

Ein Gesuch muss Folgendes enthalten:
  • Konzept- und Umsetzungsbeschrieb des Vorhabens
  • Angaben zu den beteiligten Personen und Institutionen
  • Ort und Datum der Veröffentlichung oder öffentlichen Präsentation
  • Ausgewogenes Budget und schlüssiger Finanzierungplan
  • Angefragter Betrag muss als nachvollziehbares Defizit ausgewiesen werden
Der Südkulturfonds priorisiert Vorhaben
  • mit Künstler:innen, die in folgenden Ländern und Regionen leben und arbeiten: Länderliste Südkulturfonds
  • mit Künstler:innen, die am Anfang (2-10 Jahre Erfahrung) ihrer künstlerischen Laufbahn stehen
  • mit einer hohen künstlerischen Qualität und Eigenständigkeit
  • die nach professionellen Standards umgesetzt werden
  • die von verschiedenen Förderinstitutionen unterstützt werden (Gemeinden, Kantone, Stiftungen)
  • mit einem überzeugenden Distributionskonzept
  • die Wert auf eine gleichberechtigte Zusammenarbeit aller Projektbeteiligten auf Augenhöhe legen
  • die Wert auf ein Zusammentreffen von verschiedenen Sparten (Transdisziplinarität) legen
  • die um Chancengleichheit und Diversität bemüht sind

Bei der Beurteilung der Gesuche legen die Expert:innen des Südkulturfonds Wert auf einen verantwortungsvollen und nachhaltigen Einsatz der Fördermittel.

Eingabefristen

Die Gesuche müssen spätestens vier Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden.

Projektbeiträge bis CHF 5'000: spätestens vier Wochen vor Projektbeginn

Programm-/ Schwerpunktbeiträge bis CHF 30'000: 1. Februar

Beiträge im Bereich Film: 1. Februar, 31. Mai, 15. November

Filmgesuche über CHF 30'000 sind mindestens zwei Monate vor Projektbeginn und nur gemäss Absprache mit Artlink einzureichen.

Entscheidungsträger:innen

Anträge unter CHF 5'000 werden von der artlink-Geschäftsstelle laufend entschieden. Gesuche ab CHF 5'000 werden zusammen mit externen nationalen sowie internationalen Fachpersonen beurteilt. Die Geschäftsstelle ernennt die Fachpersonen für eine befristete Amtsdauer von drei Jahren. Wir sind bemüht darum, dass die Kommissionen in Bezug auf Herkunft, Gender, Alter und soziale Klasse ihrer Mitglieder divers zusammengesetzt sind.

Aktuelle Fachexpert:innen: Laurence Desarzens, Lausanne (Musik), Kadiatou Diallo, Basel (Darstellende Künste), Anne Delseth, Paris (Film), Justine Moeckli, Genf (Visuelle Kunst), Gabriela Stöckli, Zürich (Literatur).

Filmgesuche über CHF 30'000 benötigen zudem die Zustimmung der Südkulturfonds-Steuergruppe bestehend aus Vertreter:innen von artlink und der Abteilung Kultur und Entwicklung der DEZA.

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